Abschnitt zwischen Garder- und Woseriner See

Dieser Abschnitt ist aufgrund niedriger Wasserstände nicht befahrbar.

Die Flachstellenwerte bezogen auf den Pegel Brücke B192 gelten für den Abschnitt zwischen dem Woseriner See und dem Zusammenfluss mit der Mildenitz.

Dieser Abschnitt ist zur Zeit befahrbar.

Diesen Pegel in Ihre Website einbetten oder auf Google Maps anschauen.

Hinweise

Prognosen zur Entwicklung der Wasserstände können nicht gegeben werden. Das Befahren der Gewässer geschieht immer auf eigene Gefahr. Das StALU Westmecklenburg übernimmt keine Gewährleistung für die Befahrung der o.g. Gewässerabschnitte. Maßgeblich sind immer die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort. Haftungs- und Schadenersatzansprüche gegenüber dem StALU WM sind ausgeschlossen.

Zulässig ist das Befahren in Fließrichtung vom 16. Dezember bis 30. April, soweit der Wasserstand an der flachsten Stelle 30 cm übersteigt (Pegel grün) ab dem Woseriner See Richtung Mildenitz. Ein Befahren soll aufgrund der meist geringen Wasserführung vom 01. Mai bis 15. Dezember grundsätzlich zum Schutz der Muschel- und Fischfauna unterbleiben.